Impressum

Mariona Photography

Mariona Arteaga Macías
Strnum. 18083/72067
Adresse Singener Str. 42
78256 Steißlingen
(Deutschland)
Handy +49 (0)177 17 90 999
Email info@marionaphotography.com
Website www.marionaphotography.com

AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung / Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von MarionaPhotography (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen drei Werktagen widersprochen wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Bilddateien, Bilder in digi-talisierter Form, Negative, Dia-Positive, Abzüge, Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Videos usw.).

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Wird ein Shooting vom Auftraggeber gebucht, ist dies verbindlich. Der Vertrag kommt durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail, SMS, WhatsApp, Messenger usw.) durch den Auftraggeber zustande. Spätestens kommt der Vertrag durch die Inanspruchnahme der Leistung unter Geltung der hier zugrundeliegenden AGB zustande.

§ 3 Nutzung- und Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Dies beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbilder – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte muss gesondert vereinbart und separat vergütet werden.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Fotografen auf den Auftraggeber über.
6. Veränderungen der gelieferten Lichtbilder durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes bedürfen der ausdrückli-chen Genehmigung durch den Fotografen.
7. Bei der Verwertung oder Veröffentlichung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Foto-grafen zum Schadensersatz.
8. Die originalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Die Aufbewahrung der originalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags und erfolgt ohne Gewähr.
9. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Lichtbilder ohne Einschränkung für Werbeunterlagen, Musteralben, Ausstellungen oder Veröffentlichungen im Internet zu verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Erhalt der Lichtbilder einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

§ 4 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder in Form einer vereinbarten Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten etc.) sind – soweit nicht anders vereinbart – in der Pauschale enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
2. Die vereinbarten Leistungen (Honorar, Lichtbilder) sind per Vorauskasse oder bar bei Übergabe der Lichtbilder zu zahlen. Ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Nach einer Mahnung gerät der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Bei erfolgloser Mahnung behält sich der Fotograf das Recht vor, die offenen Forderungen an ein Inkassobüro zu übergeben.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Reklamationen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens 7 Tage nach Übergabe beim Fotografen eingegangen sein. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder über WhatsApp, per E-Mail oder auf dem Postweg. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.

§ 5 Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung von Lichtbildern kann der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Fotografen festlegen.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbabweichungen gegenüber der Vorlage oder der Erstbestellung ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und berechtigt nicht zur Reklamation.
6. Der Fotograf archiviert die Bilddaten des Kundenauftrags für ein Jahr. Für den vorzeitigen Verlust von Bilddaten im Archiv durch technischen Defekt oder höhere Gewalt übernimmt der Fotograf keine Haftung.

§ 6 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang -wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich über-schritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf Schadenersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Datenschutzerklärung

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram:

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Pixieset
Um meine Bilder ästhetische Ihnen zur Verfügung zu stellen mit dem Komfort, diese einfach mit Familie, Freunde, etc. teilen zu können nutze ich die verschlüsselte Plattform Pixieset welche von der Firma Pixieset Media Inc. betrieben wird. Diese Online-Galerie ist geschützt und kann mit dem bereitgestellten Kunden-Passwort und E-Mail-Adresse betrachtet werden. Mit einem separaten PIN können die Bilder heruntergeladen werden. Um Ihnen die Freiheit zu gewähren, dass Sie einzelne Bilder alleine einsehen können besteht die Möglichkeit die Galerie in eine Kunden- und Gäste-Galerie zu separieren. Mit Ihrer E-Mail-Adresse können Sie dabei optional Favoriten-Listen anlegen und verwalten, Kommentare hinterlassen und Bilder teilen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Pixieset, zu finden unter: https://pixieset.com/terms/

Umgang mit personenbezogenen Daten
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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

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